NRW
Rauchmelderpflicht NRW
Rauchmelderpflicht NRW Kurzfassung
•seit 01 April 2013
•für alle Wohnungen – Übergangsfrist für
Bestandsbauten bis 31.12.2016
•mindestens je 1 Rauchmelder für Kinderzimmer,
Schlafzimmer und Flure, die als Fluchtweg dienen
•Regelung in der Landesbauordnung NRW
Die Rauchmelderpflicht in NRW im Detail
Die Landesregierung führte die Rauchmelderpflicht
in NRW zum 01.April 2013 ein. Ab diesem Tag müssen alle Neubauten mit
Rauchmeldern ausgestattet werden. Bestandsbauten müssen in der
Übergangsfrist bis zum 31.12.2016 ausgestattet werden.
Wie viele Rauchmelder sind für eine Wohnung nötig?
•Die Rauchmelderpflicht NRW schreibt für jedes
Schlafzimmer, jedes Kinderzimmer und jeden Flur, der als Rettungsweg
zum verlassen von Wohnräumen dient, einen Rauchmelder vor (bei einem
Schlafzimmer und zwei Kinderzimmern, die von einem Flur abgehen,
benötigen Sie also 4 Rauchmelder)
Wer ist verantwortlich für den Einbau der
Rauchmelder?
•Der Eigentümer der Wohnung ist für die
Anschaffung und Montage der Rauchmelder verantwortlich. Die Kosten
für die Wartung und den Austausch der Batterien trägt der Mieter. Im
Falle eines Defektes des Melders trägt der Eigentümer die Kosten für
die Neuanschaffung.
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