NRW

Rauchmelderpflicht NRW

Rauchmelderpflicht NRW Kurzfassung

•seit 01 April 2013

•für alle Wohnungen – Übergangsfrist für Bestandsbauten bis 31.12.2016

•mindestens je 1 Rauchmelder für Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure, die als Fluchtweg dienen

•Regelung in der Landesbauordnung NRW

Die Rauchmelderpflicht in NRW im Detail

Die Landesregierung führte die Rauchmelderpflicht in NRW zum 01.April 2013 ein. Ab diesem Tag müssen alle Neubauten mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Bestandsbauten müssen in der Übergangsfrist bis zum 31.12.2016 ausgestattet werden.

Wie viele Rauchmelder sind für eine Wohnung nötig?

•Die Rauchmelderpflicht NRW schreibt für jedes Schlafzimmer, jedes Kinderzimmer und jeden Flur, der als Rettungsweg zum verlassen von Wohnräumen dient, einen Rauchmelder vor (bei einem Schlafzimmer und zwei Kinderzimmern, die von einem Flur abgehen, benötigen Sie also 4 Rauchmelder)

Wer ist verantwortlich für den Einbau der Rauchmelder?

•Der Eigentümer der Wohnung ist für die Anschaffung und Montage der Rauchmelder verantwortlich. Die Kosten für die Wartung und den Austausch der Batterien trägt der Mieter. Im Falle eines Defektes des Melders trägt der Eigentümer die Kosten für die Neuanschaffung.